GEW-Landesvorsitzender im Jobcenter Wildeshausen

Das Bundesarbeitsministerium hat gerade noch die Kurve gekriegt…

U25-Reform nun doch vom Tisch!

Welch ein Glück – Die Streitaxt wurde doch noch wieder eingepackt, das Bundesarbeitsministerium gibt die Pläne auf, die Betreuung junger Menschen unter 25 Jahren von den kommunalen Jobcentern zu den Arbeitsagenturen zu verlagern. Zu groß war der bundesweite Widerstand von den Kommunen, den Ländern, dem DGB, von Sozialverbänden und weiteren Akteuren gegen dieses Sparmodell. Nur um jährlich 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt zu sparen, sollten, so der im Sommer vorgelegte Gesetzentwurf, die bewährten Unterstützungsnetzwerke der kommunalen Jobcenter gekappt werden, die mit ihrer Kombination von Verwaltungshandeln beim Bürgergeldantrag, Betreuungsmaßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe und Sozialarbeit sowie berufsbildenden Kooperationsprojekten wie Jugendwerkstätten eine beachtliche Erfolgsbilanz aufweisen.

Bei dem Besuch des Jobcenters in Wildeshausen mit unserem GEW-Landesvorsitzenden Stefan Störmer zwei Wochen vor dem Rückzieher des Arbeitsministers Heil veranschaulichten die Fallmanagerinnen mit überzeugenden Beispielen, wie der Weg bei vielen der betreuten Jugendlichen trotz belastender Vorgeschichte, ungünstiger Familienkonstellation bzw. Lernbiografie doch noch in den regulären Arbeitsmarkt abseits prekärer Beschäftigung führt.

Wir vom GEW-Vorstandsteam sind stolz, dass wir mit unserem Termin beim Jobcenter hier vor Ort das Thema in den Fokus gerückt haben und somit einen kleinen Beitrag zum Erhalt bewährter sozialer Unterstützungsnetzwerke leisten konnten. Schön, dass wir bei uns im Kreis engagierte GEW-Mitglieder aus dem Bereich Jugendhilfe und Sozialarbeit haben, die hierzu den Anstoß gaben.

Und wir werden wachsam bleiben: Mitte Oktober kommt eine neue Forderung mit Blick auf die von kommunalen Jobcentern betreuten Jugendlichen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann plädiert dafür, jugendlichen Arbeitslosen, die keine Ausbildung absolvieren, eine „gemeinnützige Tätigkeit“ zuzuweisen, ansonsten müssten die Sozialleistungen „deutlich gekürzt werden“ (FR vom 16.10.2023).

Johann Strudthoff

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  • IMG_8565b: Johann Strudthoff

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