Was wir von einer Landesregierung erwarten

Forderungen der GEW an die Politik

von Henner Sauerland

 

Am 15. Oktober wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Das sind unsere Erwartungen an die zukünftige Landesregierung. 

Wir fordern:

  • Im Landeshaushalt sind die Etatansätze für alle Bildungsbereiche zu erhöhen, damit diese den wachsenden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden können. Und zwar unabhängig vom Auf und Ab der Konjunktur.
  • In allen Bildungsbereichen muss es Gebührenfreiheit geben. Den Trägern der Bildungsangebote sind die erforderlichen Kompensationszahlungen zu leisten.
  • Die Unterrichtsverpflichtung (Senkung der Regelstundenzahl, Anrechnungsstunden, Alters- und Teilzeitermäßigung) ist an allen Schulformen zu reduzieren. Ohne Verzögerung, denn die Daten liegen auf dem Tisch. Die Göttinger Arbeitszeit- und Belastungsstudie muss als eine wesentliche wissenschaftliche Grundlage zur Beurteilung der Arbeitszeit der Lehrkräfte aner-kannt werden. Die Empfehlungen der „Arbeitszeitkommission“ müssen akzeptiert und in einer neuen Arbeitszeitverordnung umgesetzt werden, die zum 01.08.2018 in Kraft tritt und stufenweise eingeführt wird.
  • Die Lehrkräfte aller Schulformen, die zum 01.08.2018 eingestellt werden, sind wie Gymnasiallehrkräfte zu bezahlen, denn die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehramtsstudiengänge nun 10 Semester. Die zweite Phase der Lehramtsausbildung dauert für alle Anwärter*innen und Referendar*innen 18 Monate.
    Daher: A13 Z / E13 für alle.
    In der kommenden Legislaturperiode werden alle Lehrkräfte in diese Besoldung überführt. Nur auf diese Weise kann dem akuten Personalmangel an Grund- und SEK I-Schulen entgegengesteuert werden.
  • Die Anzahl der Lehrkräfte ist zu erhöhen, damit über die Abdeckung der Stundentafeln hinaus die Personalversorgung für die pädagogischen Aufgaben Ganztag, Inklusion und Sprachförderung verbessert wird und die Schulen über die Erhöhung der Poolstunden mehr Handlungsfreiheit (z. B. Krankheitsreserve von 5 Prozent) erhalten.
  • Die personelle Ausstattung der inklusiven Schulen durch zusätzliche Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für die Arbeit in multiprofessionellen Teams muss verbessert werden. Ein Doppelsystem im Förderbereich Lernen verschlechtert die Personalausstattung für inklusive Schulen und Förderschulen.
  • Die im Jahr 2017 eingeführte Sozialarbeit in Schulen ist systematisch weiter auszubauen. Die Arbeit in multiprofessionellen Teams ist zu stärken.
  • Die Freiheit der Schulträger muss erhalten bleiben, weiterführende Schulen nach ihrem Bedarf einzurichten und vorzuhalten. Der im Schulgesetz festgelegte Status von Gesamtschulen als ersetzende Schulform wird beibehalten.
  • An den Universitäten Göttingen und Hannover ist das Studium für Grundschulen und für alle weiterführenden Schulen wieder einzuführen, um die Anzahl der Lehramtsstudierenden zu erhöhen. Es muss Maßnahmen geben, die Abbruchquote im Lehramtsstudium deutlich zu senken, z.B. durch eine verbesserte Personalausstattung.
  • Der Quereinstieg muss durch das Angebot eines Nachstudiums in Pädagogik und ggf. in einem zweiten Fach systematisch qualitativ verbessert werden.
  • Es soll ein Lehramt für alle weiterführenden Schulen (Sek I und Sek II) eingeführt und damit der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Lehramt für Haupt- und Realschulen von den Studierenden kaum noch angewählt wird und Gymnasiallehrkräfte in der Sekundarstufe I aller Schulformen eingesetzt werden.

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